Gestalttherapie wird nicht von den Krankenkassen anerkannt und muss deshalb selbst gezahlt werden. Das kann besonders sinnvoll sein, wenn Sie…
- Bürokratie durch ein Antragsverfahren bei der Krankenkasse und einen Eintrag in Ihre Krankenakte vermeiden wollen (relevant bei bevorstehender Verbeamtung oder bei Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung)
- Lange Wartezeiten umgehen möchten
- Dauer und Inhalt des therapeutischen Prozesses aktiv mitbestimmen möchten
Ich arbeite in der Regel im Einzelsetting. Das Honorar vereinbaren wir nach einem gemeinsamen kostenfreien Vorgespräch unter Berücksichtigung Ihrer individuellen finanziellen Voraussetzungen.
Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse sind Verfahren, die nicht selbst gezahlt werden müssen. Bitte wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse, wenn dies eher für Sie in Betracht kommt.